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   BGH, 22.05.2007 - 5 StR 26/07   

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https://dejure.org/2007,14750
BGH, 22.05.2007 - 5 StR 26/07 (https://dejure.org/2007,14750)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2007 - 5 StR 26/07 (https://dejure.org/2007,14750)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 5 StR 26/07 (https://dejure.org/2007,14750)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 20 StGB
    Erörterungsmangel bezüglich weiterer Eingangsmerkmale der verminderten Schuldfähigkeit neben einer alkoholbedingten erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (Auseinandersetzung mit den zahlreichen Auffälligkeiten in der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten und ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit Auffälligkeiten in der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten; Überprüfung einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten; Beurteilung eines selbstmordgefährdeten Angeklagten

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 63; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20
    Zusammentreffen von Alkoholeinfluss und Persönlichkeitsstörung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 06.12.2022 - 203 StRR 481/22

    Unwirksame Beschränkung einer Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch

    Gleichwohl ist auch nicht ausgeschlossen, dass bei entsprechenden Ausfallerscheinungen, spezieller persönlicher Disposition, affektiver Erregung oder sonstigen Auffälligkeiten in Person und Tat die Voraussetzungen des § 20 StGB auch schon bei einer BAK unter den angegebenen Werten vorliegen können (BGH, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 5 StR 26/07 -, juris zu einem Wert von 2, 64 Promille; BayObLG, Beschluss vom 6. März 2003 - 1 St RR 13/03 -, juris Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 13. November 2012 - III-1 RVs 228/12 -, juris zu einem Wert von 2, 59 Promille; Fischer, a.a.O. Rn. 20a; Schöch in Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2007, § 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen Rn. 100).

    Im übrigen hat es das Landgericht auch versäumt, die nach der Rechtsprechung gebotene Erörterung aller sonstigen Umstände, die Aufschluss über die psychische Verfassung eines Täters zur Tatzeit geben können, vorzunehmen, in die Beurteilung einzubeziehen und im Urteil darzulegen (vgl. BGHSt 43, 67 ff.; zu Auffälligkeiten in der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten BGH, Beschluss vom 22. Mai 2007 - 5 StR 26/07 -, juris; Fischer, a.a.O. Rn. 21 a.E.).

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